Naturschutzwacht des Kreises Viersen

 

(HIER der Link nach Viersen)

 

Übersicht der Beauftragten für den Außendienst

Hier einige Unterlagen zum Herunterladen:

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naturschutzwachtbezirke_Jan-2023.pdf
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hunde_kreis-viersen.pdf
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In Nordrheinwestfalen bestellt die Untere Naturschutzbehörde die s.g. Naturschutzwächter/innen...

 

Geregelt wird dies über das Landesnaturschutzgesetz im §69...

 

§ 69 LNatSchG NRW – Naturschutzwacht

"(1) Die Untere Naturschutzbehörde soll auf Vorschlag des Naturschutzbeirats Beauftragte für den Außendienst bestellen (Naturschutzbeauftragte). Diese bilden die Naturschutzwacht. Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Naturschutzwacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

(2) Die Untere Naturschutzbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Naturschutzwacht. Die Oberste Naturschutzbehörde legt den Rahmen der Dienstanweisung fest. Sie kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben."

 

Wer ist Naturschutzwächter?
Jede Gemeinde bzw. jede Untere Naturschutzbehörde in NRW, aber auch fast alle anderen Bundesländer in Deutschland, sollen sogenannte Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Naturschutzwacht. Dahinter verbergen sich ganz normale Leute, die oftmals schon in Naturschutzverbänden aktiv mitarbeiten, gute Kenntnisse von Natur und Landschaft besitzen und sich in den Örtlichkeiten gut auskennen. Sie sind offiziell zu dieser Tätigkeit bestellt und ehrenamtlich für die Kreise oder kreisfreien Städte tätig.

 

Was machen Naturschutzwächter?
Die Naturschutzwächter sind Ansprechpartner in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes und sollen in der Bevölkerung die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln und verständlich machen. Durch aufmerksame Beobachtung der Landschaft informieren sie die Untere Naturschutzbehörde (UNB) über die wesentlichen nachteiligen Veränderungen in der Landschaft. Beratung und Aufklärung der Bürger vor Ort sind ihre zentralen Aufgaben, damit negative Entwicklungen oder Schäden an und in der Natur verhindert oder wieder behoben und ausgeglichen werden.
Die Tätigkeit beinhaltet damit, im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit über die Ziele von Natur und Landschaft zu informieren und auch über entsprechende gesetzliche Bestimmungen aufzuklären. Naturschutzwächter dürfen keine Scheu besitzen, eventuelle Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Tuns hinzuweisen sowie Verstöße gegen Verbote oder Gebote des Landschaftsgesetzes oder des Landschaftsplanes der UNB zu melden. Sie dürfen den Bürger ansprechen und nach ihren Personalien fragen und können andere Behörden, wie zum Beispiel die Polizei, in Problemfällen um Amtshilfe bitten.
Die UNB ist wiederum verpflichtet, die eingegangenen Meldungen zu prüfen und gegebenenfalls durch ordnungsbehördliches Vorgehen oder durch Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren weiterzuverfolgen.

Ein wachsames Auge gilt ganz besonders illegalen Eingriffen in die Natur, vor allem Schwarzbauten, wilden Müllkippen, nicht genehmigte Rodungen von Wald, Feldgehölzen und Hecken, unzulässige Anwendung von Herbiziden/ chemischen Mitteln auf Feldrainen, nicht bewirtschafteten Flächen oder Wegrändern, unzulässige Schilder- und Reklameflächen sowie auch die Überwachung der Reitregelung.
Aufgrund von praktischen Erfahrungen, guten Fach- und Ortskenntnissen werden nicht selten Anregungen und Vorschläge dieser „Naturschutzhelfer" über nützliche Veränderungen in der Natur aufgenommen und realisiert.